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Ihr KFZ Meisterbetrieb Gerald Tjaden

 

Ihr Fahrzeug muss in der Regel alle 24 Monate ( Fzg. über 3,5 tonnen alle 12 Monate ) einer
Hauptuntersuchung unterzogen werden und das können Sie bei uns zweimal monatlich und das in der Regel
jeweils am ersten und dritten Montag im Monat ( Änderung wg. etwaigen Feiertagen vorbehalten ).

Wir sind amtlich anerkannter Prüfstützpunkt für Hauptuntersuchungen.
 

Was wird bei der Hauptuntersuchung ( TÜV, Dekra ) überprüft ?
Ihr Fahrzeug wird auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme
geprüft. Dies geschieht durch visuelle, manuelle oder messtechnische Prüfung und grundsätzlich ohne Montagearbeiten.
 

Im Einzelnen :
- Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung; übermäßiges Spiel und  übermäßiger Verschleiß sowie
   sachgemäße Befestigung, Sicherung,
- Freigängigkeit, Leichtgängigkeit)
- Funktion
- Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, erforderliche Kennzeichnung)
- Wirkung (Einhaltung bzw. Erreichen bestimmter Grenzwerte)
 

folgender Untersuchungspunkte
- Bremsanlage
- Lenkanlage
- Lichttechnische Einrichtungen und andere Teilen der elektrischen Anlage
- Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattung
- Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Flüssigkeiten)
- Sichtverhältnisse
- Identifizierung des Fahrzeuges

 

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HU - Prüfsiegel

Der Prüfingenieur teilt das Fahrzeug nach der bei der Hauptuntersuchung erstellten Mängelliste in eine der folgenden Mängelklassen ein:

- Ohne erkennbare Mängel (OM): Die Plakette wird zugeteilt.
- Geringe Mängel (GM): Die Plakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der
  Mängel zu erwarten ist (dem Fahrzeughalter droht ein Bußgeld, wenn bei einer Kontrolle im
  Straßenverkehr die Mängel nicht abgestellt sind).
- Erhebliche Mängel (EM): Die Plakette wird nicht zugeteilt, eine Nachprüfung ist erforderlich.
- Verkehrsunsicher (VU): Das Fahrzeug darf am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Die  HU-Plakette
   muss entfernt werden.

Der Untersuchungsbericht (HU) und die Prüfbescheinigung (AU) müssen grundsätzlich nicht im Fahrzeug
mitgeführt werden, sind aber bis zur nächsten Untersuchung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

 

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